Sperrung der Sportanlage am Bornkoppelweg

Sperrung der Sportanlage am Bornkoppelweg

An alle Mitglieder, Fans und Besucher,

aus aktuellen Anlass hat die Gemeinde Broderstorf als Eigentümer der Sportanlage weiterhin die Sportanlage am Bornkoppelweg geschlossen.

DER ZUTRITT IST WEITERHIN NICHT GESTATTET! 

Grundlage dafür, dass solche harten Einschränkungen des öffentlichen Lebens und damit die teilweise Einschränkung der Grundrechte, durchgesetzt werden können, ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In § 16 Abs. 1 heißt es: „Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren.“

Nach § 75 Abs. 1 IfSG kann bei Verstößen eine Geldstrafe verhängt werden.

HANDELN WIR WEITERHIN GEMEINSAM SORGSAM UND KLUG!

Der Vorstand des SV Pastow e.V.

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