Sperrung der Sportanlage am Bornkoppelweg
Sperrung der Sportanlage am Bornkoppelweg
An alle Mitglieder, Fans und Besucher,
aktuell sind alle Schulen und Kindergärten bis zum 20.04.2020 geschlossen. Für viele Eltern und Großeltern kommt jetzt die Frage auf, wie sie ihren Nachwuchs beschäftigen können. Dabei liegt es nahe, auch den Sportplatz zu besuchen. Aus diesem Anlass hat die Gemeinde Broderstorf als Eigentümer der Sportanlage heute angeordnet, dass die Sportanlage am Bornkoppelweg ab sofort bis zum 20.04.2020 geschlossen bleibt.
Grundlage dafür, dass solche harten Einschränkungen des öffentlichen Lebens und damit die teilweise Einschränkung der Grundrechte, durchgesetzt werden können, ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In § 16 Abs. 1 heißt es: „Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren.“
Nach § 75 Abs. 1 IfSG kann bei Verstößen eine Geldstrafe verhängt werden.
HANDELN WIR GEMEINSAM SORGSAM UND KLUG!
Der Vorstand des SV Pastow e.V.